Ingenieur - und Sachverständigenbüro BaumZeit!
BaumZeit! versteht sich als Plattform für die Zusammenarbeit von freiberuflich oder selbstständig Tätigen mit verschiedenen Berufsfeldern.
Jeder bringt spezifische Kenntnisse und Erfahrungen aus Studium, Ausbildung und Berufsalltag ein. So gibt es Experten für Baumpflege und Baumfällung, die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut – der Saatguternte, für Probennahmen, Baumkronenuntersuchungen oder die Erstellung von Gutachten und Baumkontrollen. Ein weiterer Aspekt ist der intensive Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Fachgebieten der Arboristik.
- Baumkontrolle nach FLL -Baumkontrollrichtlinie
- Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Baumgesundheit und Verkerhssicherheit
- Gehölzwertermittlung gem. Methode Koch im Rahmen der Grundstückswertermittlung
- Ökologische Baubegleitungen / Baumschutz auf Baustellen gem. RAS – LP 4 und DIN 18920
- Artenschutzrechtliche Begehung / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gem. § 42 Abs. 1 BNatSchG
- Bodenansprache, Bestimmung und Diagnose über Vertragslabor
- protokollierte Kontrolle von persönlicher Schutzausrüstung (PSA g.A. gem DGUV-Regel 112-198/199 )
- Technische PSA - Revision für Rückhaltesysteme in Anlagen und Montagehallen
Zur allgemeinen Begutachtung von Bäumen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Schadensbild, Lebenserwartung, Pilzbefall usw. werden protokollarische Sicht-Kontrollen nach der
FLL-Richtlinie durchgeführt.
Umfangreiche Sachverständigengutachten werden oft bei Altbäumen, Naturdenkmälern sowie in kommunalen wie privaten Streitfällen nötig. Dafür erarbeiten wir Vollgutachten unter Einbeziehung beispielsweise von SIA-Berechnung, Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie oder per Ermittlung des Windlastverhaltes mittels TreeMotion-Sensorik. Darüber hinaus beraten wir auch bei der Auswahl und Anlage standortgerechter Gehölze gerade in Zeiten von Witterungsextremen und Klimaänderungen.
Nach Beschädigung eines Baumes durch Bauarbeiten, durch unsachgemäße "Baumpflege" oder bei Verkehrsunfällen muss ggf. der monetäre Wert von Gehölzen berechnet werden, ebenso bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Nach der Methode „Koch“ und anderen Wertermittlungsmethoden der FLL kann der Streitwert oder der monetäre Ausgleichsanspruch nach objektiven Maßstäben durch uns gerichtsverwertbar beziffert werden.