Allgemeine Kursinformationen
Buchung
Für eine Kurs- oder Seminaranmeldung suchen Sie bitte im Terminkalender das entsprechende Seminar aus und füllen dann bitte das Kursformular sorgfältig mit Ihren persönlichen Angaben aus. Zu beachten sind die Angabe der richtigen eigenen Rechnungsadresse, sowie ggf. im freien Feld „Bemerkungen“ weitere Hinweise oder Fragen des Kursteilnehmers! Für den Kurs „FLL-zertifizierter Baumkontrolleur“ wird zusätzlich das Geburtsdatum des Teilnehmers benötigt.
Aus Ihren Angaben wird nach dem Senden eine PDF erstellt, welche Sie über Ihren persönlichen E-Mail-Account abrufen und als Dokument ausdrucken können.
Zeitgleich wird uns Ihre Kursanfrage per Mail übermittelt und der Kursplatz vorreserviert. Für eine verbindliche Anmeldung senden Sie uns den Anmeldevordruck unterschrieben postalisch zu und fügen die Kopien der erforderlichen Dokumente/Voraussetzungen bei. (BaumZeit – Akademie, Holger Radke, Heegermühler Straße 23 B; 16225 Eberswalde) Diese sind aus der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Nach der festen Buchung erhalten Sie die Rechnung sowie alle weiteren Informationen zum Kursablauf.
Die SVLGF (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; ehemals Gartenbau-BG) und der „Papierkram“ - ein sinnvolles Muss!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit den geforderten Kursunterlagen und Zulassungsvoraussetzungen konsequent sind! Unsere Ausbildungen sind vom Sozialversicherungsträger resp. dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften zertifiziert und werden von uns als offiziell akkreditierte Ausbildungsstätte auch im entsprechenden Sinne durchgeführt. Außerdem ist es sehr sinnvoll, bereits im Vorfeld möglichst viel „Papierkram" erledigt zu haben, damit die Kurszeit optimal für die Ausbildung genutzt werden kann.
Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung (AMU)
Als Untersuchungsinhalte werden vom Sozialversicherungsträger die G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) und die G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) empfohlen. Es gilt bei der Kursbuchung zu bedenken, dass es zu langen terminlichen Vorlaufzeiten bei einzelnen Arbeitsmedizinern kommen kann – vier bis sechs Wochen Wartezeit sind oft üblich. Die Präventions- und Informationsoffensive der SVLFG kann bei der Suche nach einem zugelassenen Arbeitsmediziner hilfreich sein.
Ersthelferkurs
Die SVLFG fordert von allen Kursteilnehmern, dass sie einen aktuellen, nicht älter als zwei Jahre datierten Ersthelferschein nachweisen. Es wird mindestens der sog. 9-stündige „Führerscheinkurs“ gefordert. Höherwertige Ausbildungen, z.B. als Rettungssanitäter, betrieblicher Ersthelfer etc., werden ebenfalls anerkannt. Der Ersthelferschein muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Adressen von Anbietern zum EHS finden Sie unter www.bg-qseh.de.
Fachkundeausweis
Alle Teilnehmer, die bei der SVLFG versichert sind, können nach bestandener SKT-B- Prüfung einen Fachkundeausweis beantragen, um offiziell und versichert mit der Motorsäge im Baum arbeiten zu dürfen. Dafür reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der SVLFG ein:
- Gültige AMU (Arbeitsmedizinische Untersuchung, empfohlen nach G41 und G25)
- Gültigen Ersthelfernachweis
- SKT-B-Zertifikat Motorsägenfachkunde
- Nachweis der 300 Std. Kletterpraxis
- Kopie des Personalausweises
- Porträtfoto, welches auf dem SKT-Ausweis abgebildet sein soll
Anschrift der SVLFG (ehem. BG-Gartenbau) LINK SVLFG
Frankfurter Straße 126
34121 Kassel
Tel: 0561-928-0
Ausrüstung
Für den SKT-A-Kurs wird ein Ausrüstungsset von unserem offiziellen Partner Kusche/Climbingtools https://climbtools.de/ gestellt. Dieses Set stellt zum einen die Grundausrüstung dar, welche zum Baumklettern unbedingt benötigt wird. Zum anderen sind die Sets etwas unterschiedlich kombiniert, so dass man während des Kurses verschiedene Gurte, Seile, Geräte, Karabiner usw. testen kann. Nach Kursende besteht die Möglichkeit, die Ausrüstung oder Teile davon zum Vorteilspreis von unserem Partner zu übernehmen.
Bei den SKT-B-Kursen ist eine eigene Ausrüstung obligatorisch. Jedes Ausrüstungsteil muss entsprechend zertifiziert und für die komplette Ausrüstung eine jährliche PSA-Prüfung nachweisbar sein. Diese PSA-Sachkundigen-Überprüfung kann selbstverständlich auch von uns vorgenommen werden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte im Vorfeld kurz auf dem Anmeldeformular mit dem Stichwort PSA-Prüfung vornehmen.
Als PSA werden für den B-Kurs gefordert:
- Zertifizierte Schnittschutzkleidung EN 381, mind. SSK 1 (Hose, Schuhe)
- Motorsägenhelm, mindestens der Bergsportnorm entsprechend, mit zertifizierter Gehör- Gesichtsschutzkombination gem. EN12492/ EN 397
- Verstellbare Stahlseilkurzsicherung EN 358, mind. 3 m Länge
- Gummierte oder rutschfeste Fingerhandschuhe
- Mind. 25 m Seil mit entsprechend dazu passendem Sicherungsautomaten, vorzugsweise Petzl I’d oder Rig
- Eigene Motorsäge kein Muss, aber möglich
Für die Motorsägenkurse AS-Baum I und II wird folgende Körperschutz-PSA benötigt:
- Zertifizierte Schnittschutzkleidung EN 381, mind. SSK 1 (Hose, Schuhe)
- Motorsägenhelm, entsprechend mit Gehör- Gesichtsschutzkombination (AS II vgl. SKT-B)
- Gummierte oder rutschfeste Fingerhandschuhe
- Arbeitskleidung in Signalfarben bzw. mind. Warnweste
Prüfungswiederholung
Eine Prüfung oder einen Teil davon zu „versemmeln“ ist kein Beinbruch und kann selbst dem Besten passieren! Nervosität, schlechte Tagesform usw. können dazu führen, dass die optimale Leistung am Prüfungstag nicht abgerufen werden kann. Halb so schlimm! Um zum Abschluss zu kommen besteht die Möglichkeit, sich zu einem nachfolgenden Kurstermin anzumelden und die Prüfung oder den entsprechenden Prüfungsteil zu wiederholen.
Im Interesse einer optimalen Vorbereitung empfehlen wir, einen Tag vor der Prüfung (normalerweise am Donnerstag) am aktuell laufenden Kurs teilzunehmen. Eine relativ kurzfristige Anmeldung (bis eine Woche vorher) ist möglich.